Impressum
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“Rock am Wasserturm” e.V.
Vereinsnummer: VR 2362 P
Matthias Molkentin
Rubensstraße 12 a
14552 Michendorf OT Langerwisch
V.i.S.d.P. Matthias Molkentin
Satzung für “Rock am Wasserturm” e.V.
§ 1 Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden und heißt dann “Rock am Wasserturm” e. V. Er hat seinen Sitz in Potsdam. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck Zweck des Vereins ist die Förderung der Integration von Menschen mit Behinderung. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige / mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitt “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird u.a. verwirklicht durch das Veranstalten von integrativen Musikveranstaltungen für und mit Menschen mit Behinderung, sowie der Förderung und Unterstützung von Projekte im Rahmen der Integration von Menschen mit Behinderung.
§ 3 Selbstlosigkeit Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitglieder / Mitgliederversammlung Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Der Verein unterscheidet zwischen ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern. Bei außerordentlichen Mitgliedern handelt es sich um Fördermitglieder. Sofern in dieser Satzung die Rede von “Mitgliedern” ist, sind sowohl ordentliche als auch außerordentliche Mitglieder gemeint. Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluß vom Verein. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muß 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden. Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluß eines Mitglieds beschließen. Die Mitgliederversammlung faßt mit der einfachen Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder Beschlüsse, außer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert. Das Protokoll fährt und unterzeichnet der Protokollführer. Aufgaben der Mitgliederversammlung:
- Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder.
- Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
- Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht der Revisoren entgegen.
- Die Mitgliederversammlung beschließt den Vereinshaushalt.
- Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstands.
- Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für 1 Jahr.
§ 5 Vorstand Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefaßt, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder vertreten. Der Vorstand lädt schriftlich zwei Wochen im voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Der 1. Vorsitzende fährt die laufenden Vereinsgeschäfte. Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen.
§ 6 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Hoffbauer Stiftung, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
§ 7 Schiedsvertrag Anliegender Schiedsvertrag ist Bestandteil der Satzung.
§ 8 Revision Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.
Potsdam, den 21.3.2003
Potsdam, den 26.4.2003
